Der Verein für Socialpolitik ist gemeinnützig. Die Mitgliedschaft können alle Personen und Institutionen beantragen, die die Ziele der Gesellschaft fördern wollen und die gegebenenfalls zur Mitarbeit an den wissenschaftlichen Aufgaben der Gesellschaft bereit und entsprechend qualifiziert sind.
Die Mitgliedschaft ist gemäß § 4 der Satzung nicht befristet.
Hier finden Sie die Beitragsordnung des Vereins für Socialpolitik.