Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung tagt alle zwei Jahre in einem geraden Jahr. Die Mitglieder treffen sich zu diesem Zweck am ersten Tag der Jahrestagung am Tagungsort.

Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind laut § 13 der Satzung unter anderem:

  • die Entgegennahme des Tätigkeitsberichts des Engeren und des Erweiterten Vorstands einschließlich des Finanzberichts,
  • die Entlastung des Engeren und des Erweiterten Vorstands,
  • die Festsetzung der Höhe und Fälligkeit des Jahresbeitrags für Mitglieder und Erlass einer Beitragsordnung,
  • der Erlass und Änderung des Ethikkodexes des Vereins.

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