Die Mitgliederversammlung tagt alle zwei Jahre in einem geraden Jahr. Die Mitglieder treffen sich zu diesem Zweck am ersten Tag der Jahrestagung am Tagungsort.
Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind laut § 13 der Satzung unter anderem:
- die Entgegennahme des Tätigkeitsberichts des Engeren und des Erweiterten Vorstands einschließlich des Finanzberichts,
- die Entlastung des Engeren und des Erweiterten Vorstands,
- die Festsetzung der Höhe und Fälligkeit des Jahresbeitrags für Mitglieder und Erlass einer Beitragsordnung,
- der Erlass und Änderung des Ethikkodexes des Vereins.
Weitere Einzelheiten zur Mitgliederversammlung finden Sie hier: